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  • ab 17.10.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 9 GO-RefG - IX Änderung der Kommunalunternehmensverordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Redaktionelle Abkürzung
GO-RefG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

641

Die Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) vom 24. Oktober 2001 (GV. NRW. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 94 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 wird wie folgt geändert:

    In Absatz 2 wird nach dem Wort "Gemeindeverbänden" Folgendes angefügt:

    "sowie für die gemeinsamen Kommunalunternehmen der Gemeinden und Kreise."

  1. 2.

    § 2 wird wie folgt geändert:

    In Absatz 1 wird der nachfolgende Satz 2 angefügt:

    "Bei gemeinsamen Kommunalunternehmen wählt die Vertretung des jeweiligen Trägers weitere Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit."