Art. 9 GO-RefG - IX Änderung der Kommunalunternehmensverordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- GO-RefG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
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Die Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) vom 24. Oktober 2001 (GV. NRW. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 94 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird nach dem Wort "Gemeindeverbänden" Folgendes angefügt:
"sowie für die gemeinsamen Kommunalunternehmen der Gemeinden und Kreise."
- 2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird der nachfolgende Satz 2 angefügt:
"Bei gemeinsamen Kommunalunternehmen wählt die Vertretung des jeweiligen Trägers weitere Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit."