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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

§ 26 HG 2021 - Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2021,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erforderlichen Änderungen im Landeshaushalt vorzunehmen. Hierzu dürfen die erforderlichen Titel mit den entsprechenden Ansätzen einschließlich Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsvermerke eingerichtet und geändert werden, soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist.