Anlage VII HmbBesG
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
gültig ab 1. Januar 2021
Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)
Stufe 1 | Stufe 2 | |
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(§ 45 Absatz 1) | (§ 45 Absatz 2) | |
alle Besoldungsgruppen | 141,98 | 263,39 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um | 121,41 Euro, |
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für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um | 375,18 Euro. |
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je | 5,11 Euro |
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ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in Besoldungsgruppe A 3 um je | 25,56 Euro, |
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in Besoldungsgruppe A 4 um je | 20,45 Euro |
und in Besoldungsgruppe A 5 um je | 15,34 Euro. |
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.