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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 1 LHG 2005/2006

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2005/2006 (LHG 2005/2006)
Amtliche Abkürzung
LHG 2005/2006
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-35

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 15.909.946.700,00 EUR festgestellt.

(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 17.051.008.500,00 EUR festgestellt.