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Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen
(Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) 
Amtliche Abkürzung
JStVollzG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
46

Vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543)

Inhaltsübersicht*§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Grundsätze des Vollzuges
Anwendungsbereich1
Ziel und Aufgabe des Vollzuges2
Grundsätze der Vollzugsgestaltung3
Förderung und Erziehung, Mitwirkung und Motivierung4
Soziale Hilfe5
Einbeziehung Dritter6
Sicherheit7
Opferbezogene Gestaltung8
Abschnitt 2
Aufnahme und Vollzugsplanung
Erstgespräch9
Aufnahme10
Feststellung des Förder- und Erziehungsbedarfs11
Vollzugsplan12
Verlegung, Überstellung, Ausantwortung13
Abschnitt 3
Unterbringung
Offener und geschlossener Vollzug, Vollzug in freien Formen14
Sozialtherapie15
Besondere Vorschriften für Gefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung16
Unterbringung, Aufenthalt, Wohngruppenvollzug17
Unterbringung von Gefangenen mit Kindern18
Persönlicher Bereich19
Verpflegung20
Einkauf21
Abschnitt 4
Außenkontakte
Grundsatz22
Besuche23
Schriftwechsel24
Telekommunikation25
Pakete26
Kontaktverbote27
Kontakt mit Verteidigerinnen oder Verteidigern, Beiständen nach § 69 des Jugendgerichtsgesetzes und bestimmten Personen und Institutionen28
Abschnitt 5
Beschäftigung, Vergütung, Gelder der Gefangenen
Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit29
Vergütung30
Freistellung31
Anerkennung von Bildung und Arbeit, Ausgleichsentschädigung32
Gelder der Gefangenen, Haftkostenbeitrag33
Abschnitt 6
Religionsausübung
Seelsorge, religiöse Veranstaltungen, Weltanschauungsgemeinschaften34
Abschnitt 7
Gesundheitsfürsorge
Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt im Freien35
Medizinische Leistungen, Kostenbeteiligung, Aufwendungsersatz36
Rechte der Personensorgeberechtigten, Benachrichtigung bei Erkrankung und Todesfall37
Abschnitt 8
Sport, Freizeit
Sport38
Freizeit39
Hörfunk, Fernsehen40
Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung, Zeitungen, Zeitschriften41
Abschnitt 9
Vollzugsöffnende Maßnahmen
Vollzugsöffnende Maßnahmen42
Vollzugsöffnende Maßnahmen aus wichtigem Anlass43
Weisungen44
Abschnitt 10
Entlassung und soziale Eingliederung
Vorbereitung der Entlassung, soziale Eingliederung45
Vollzugsöffnende Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung46
Entlassung, Schlussbericht47
Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, Aufnahme auf freiwilliger Grundlage48
Abschnitt 11
Sicherheit und Ordnung, unmittelbarer Zwang
Grundsatz, Verhaltensvorschriften49
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit50
Besondere Sicherungsmaßnahmen51
Unmittelbarer Zwang, Handeln auf Anordnung, Festnahmerecht52
Abschnitt 12
Erzieherisches Gespräch, Konfliktregelung, Disziplinarmaßnahmen
Pflichtverstöße, erzieherisches Gespräch, Konfliktregelung53
Disziplinarmaßnahmen54
Verfahren55
Vollzug der Disziplinarmaßnahmen56
Abschnitt 13
Aufhebung von Maßnahmen, Beschwerderecht
Widerruf, Rücknahme57
Beschwerderecht58
Abschnitt 14
Organisation
Anstalten und Einrichtungen59
Arbeitsbetriebe, Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung60
Festsetzung der Belegungsfähigkeit, Verbot der Überbelegung61
Abschnitt 15
Innerer Aufbau, Personal, Aufsicht
Bedienstete62
Anstaltsleitung63
Seelsorge64
Medizinische Versorgung65
Konferenzen66
Gefangenenmitverantwortung67
Hausordnung68
Aufsichtsbehörde69
Vollstreckungsplan70
Abschnitt 16
Beiräte
Aufgaben und Befugnisse der Beiräte71
Abschnitt 17
Kriminologischer Dienst, Schlussbestimmungen
Kriminologischer Dienst72
Einschränkung von Grundrechten73
Verhältnis zum Bundesrecht74
Inkrafttreten, Außerkrafttreten75

Nach Nummer 2 der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind vom 27. Februar 2024 (GV. NRW. S. 107) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. 132 vom 21.5.2016, S. 1) umgesetzt durch die §§ 11, 38 und 39 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543) geändert worden ist.

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges und zur Änderung der Vollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.