Verfassung des Landes Brandenburg

Bibliographie

Titel
Verfassung des Landes Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
Verf,BB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
100-4

Vom 20. August 1992 (GVBl. I S. 298)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I Nr. 30) (1)

Präambel
Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben,

im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg,
gründend auf den friedlichen Veränderungen im Herbst 1989,
von dem Willen beseelt, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, das Wohl aller zu fördern, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, und entschlossen, das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt zu gestalten.

InhaltsübersichtArt.
1. Hauptteil
Grundlagen
Land Brandenburg1
Grundsätze der Verfassung2
Staatsvolk3
Landesfarben und -wappen4
2. Hauptteil
Grundrechte und Staatsziele
1. Abschnitt
Geltung und Rechtsschutz
Geltung5
Rechtsschutz6
2. Abschnitt
Freiheit, Gleichheit und Würde
Schutz der Menschenwürde7
Recht auf Leben8
Freiheit der Person9
Freie Entfaltung der Persönlichkeit10
Datenschutz11
Gleichheit12
Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit13
Sonn- und Feiertage14
Unverletzlichkeit der Wohnung15
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis16
Freizügigkeit17
Asylrecht, Verbot der Auslieferung und Abschiebung18
Meinungs- und Medienfreiheit19
Vereinigungsfreiheit20
3. Abschnitt
Politische Gestaltungsrechte
Recht auf politische Mitgestaltung21
Wahlen und Volksabstimmungen22
Versammlungsfreiheit23
Petitionsrecht24
4. Abschnitt
Rechte der Sorben (Wenden)
Rechte der Sorben (Wenden)25
5. Abschnitt
Ehe, Familie, Lebensgemeinschaften und Kinder
Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften26
Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen27
6. Abschnitt
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport
Grundsätze der Erziehung und Bildung28
Recht auf Bildung29
Schulwesen30
Wissenschaftsfreiheit31
Hochschulen32
Weiterbildung33
Kunst und Kultur34
Sport35
7. Abschnitt
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Rechtsstellung36
Eigentum und Staatsleistungen37
Seelsorge38
8. Abschnitt
Natur und Umwelt
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen39
Grund und Boden40
9. Abschnitt
Eigentum, Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherung
Eigentum und Erbrecht41
Wirtschaft42
Land- und Forstwirtschaft43
Strukturförderung44
Soziale Sicherheit45
Nothilfe46
Wohnung47
Arbeit48
Berufsfreiheit49
Mitbestimmung50
Koalitionsfreiheit und Streikrecht51
10. Abschnitt
Gerichtsverfahren und Strafvollzug
Grundrechte vor Gericht52
Grundrechte im Strafverfahren53
Strafvollzug54
3. Hauptteil
Die Staatsorganisation
1. Abschnitt
Der Landtag
Der Landtag55
Freies Mandat der Abgeordneten56
Indemnität57
Immunität58
Zeugnisverweigerungsrecht59
Entschädigung60
Abgeordnetenanklage61
Wahlperiode, Neuwahl62
Wahlprüfung63
Sitzungen64
Beschlussfassung65
Anwesenheitspflicht und Zutrittsrecht66
Fraktionen67
Geschäftsordnung68
Präsidium69
Ausschüsse70
Petitionsausschuss71
Untersuchungsausschüsse72
Enquete-Kommissionen73
Landesbeauftragte74
2. Abschnitt
Die Gesetzgebung
Gesetzesinitiative75
Volksinitiative76
Volksbegehren77
Volksentscheid78
Verfassungsänderungen79
Rechtsverordnungen80
Verkündung, Inkrafttreten81
3. Abschnitt
Die Landesregierung
Zusammensetzung82
Wahl des Ministerpräsidenten83
Ernennung und Entlassung der Minister84
Beendigung der Amtszeit85
Konstruktives Misstrauensvotum86
Vertrauensfrage87
Eid88
Willensbildung89
Vorsitz, Beschlussfassung, Geschäftsführung90
Vertretungsbefugnis, Verträge91
Begnadigungsrecht92
Beamte93
Unterrichtungspflicht der Regierung94
Unvereinbarkeit95
4. Abschnitt
Die Verwaltung
Verwaltungsorganisation96
Kommunale Selbstverwaltung97
Gebietsänderungen98
Gemeindesteuern99
Kommunale Verfassungsbeschwerde100
5. Abschnitt
Das Finanzwesen
Haushaltsplan101
Übergangsermächtigung102
Kreditaufnahme103
Ausgabendeckung104
Haushaltsüberschreitungen105
Rechnungslegung und Rechnungsprüfung106
Landesrechnungshof107
6. Abschnitt
Die Rechtspflege
Rechtsprechung108
Berufung der Richter109
Ehrenamtliche Richter110
Richteranklage111
Verfassungsgericht112
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtes113
7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Errichtung des Verfassungsgerichts114
Verfassungsgebende Versammlung115
Neugliederung des Raumes Brandenburg-Berlin116
Inkrafttreten der Verfassung117

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I Nr. 30):

Übergangsvorschrift

Für kommunale Wahlen und Bürgerentscheide, deren Wahl- oder Abstimmungstag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden ist, gilt Artikel 22 Absatz 1 und 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in der bis dahin geltenden Fassung fort. Entsprechendes gilt für Bürgerbegehren und Volksinitiativen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht worden sind. Für Volksbegehren, für die der Beginn und das Ende der Eintragungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden sind, gilt Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg in der bis dahin geltenden Fassung fort.