§ 17 HHG - Personenkreis
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
- Amtliche Abkürzung
- HHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 242-1
1Von der Stiftung werden die in § 1 Abs. 1 genannten Personen gefördert. 2Auf die Förderung nach § 18 besteht kein Rechtsanspruch. 3§ 12 gilt mit der Maßgabe, dass das Einvernehmen mit dem für dieses Gesetz federführenden Bundesminister vom Vorstand der Stiftung hergestellt wird.