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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

§ 25 HHG - Aufhebung der Stiftung

Bibliographie

Titel
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
Amtliche Abkürzung
HHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
242-1

Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.