§ 25 HHG - Aufhebung der Stiftung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
- Amtliche Abkürzung
- HHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 242-1
Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.