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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

§ 12 HHG - Härteausgleich

Bibliographie

Titel
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
Amtliche Abkürzung
HHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
242-1

Die zuständige oberste Landesbehörde kann im Einvernehmen mit dem für dieses Gesetz federführenden Bundesminister zur Vermeidung unbilliger Härten in Einzelfällen Maßnahmen nach diesem Gesetz ganz oder teilweise zulassen.