Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen, Spätaussiedlern und unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen
(Aufnahmegesetz - AufnG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen, Spätaussiedlern und unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (Aufnahmegesetz - AufnG)
Amtliche Abkürzung
AufnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
26-a-1

Vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 591)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Februar 2023 (Brem.GBl. S. 163)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Aufgabe1
Personenkreis2
Erstaufnahme, Verteilung, Zuweisung, vorläufige Inobhutnahme und Inobhutnahme3
Verordnungsermächtigung4
Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten5