Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen, Spätaussiedlern und unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen
(Aufnahmegesetz - AufnG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen, Spätaussiedlern und unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (Aufnahmegesetz - AufnG)
Amtliche Abkürzung
AufnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
26-a-1

Vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 591)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 168)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Aufgabe1
Personenkreis2
Erstaufnahme und Verteilung3
Verordnungsermächtigung4
Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten5