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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2015,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 955)(1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 880)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Feststellung des Haushaltsplans
Feststellung des Haushaltsplans1
Abschnitt 2
Besondere Regelungen zu den Einnahmen
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
Abschnitt 3
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
(frei)8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
Abschnitt 4
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
Abschnitt 5
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
Abschnitt 6
Weitere Ermächtigungen
Weitere Ermächtigungen24
Abschnitt 7
Haushaltsentwicklung
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
Abschnitt 8
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
Abschnitt 9
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015Anlage

(1) Red. Anm.:

für das Haushaltsjahr 2016 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 920).