Versionsverlauf


  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2015 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2015,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 66.267.307.200 Euro festgestellt.