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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
(Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Amtliche Abkürzung
FAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
603-12

Vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer1
Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern2
Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern3
Zweiter Abschnitt
Finanzausgleich unter den Ländern
Ausgleichsleistungen4
Ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Länder5
Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl6
Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe7
Steuereinnahmen der Gemeinden8
Einwohnerzahl9
Bemessung der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge10
Dritter Abschnitt
Bundesergänzungszuweisungen
Bundesergänzungszuweisungen11
Vierter Abschnitt
Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
Feststellung der Ausgleichszahlungen12
Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2011 und 201212a
Vollzug des Finanzausgleichs während des Ausgleichsjahres13
Zahlungsverkehr zum Vollzug des Finanzausgleichs14
Endgültige Abrechnung des Finanzausgleichs15
Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen16
Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer17
Auskunftspflicht18
Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 200519
Geltungsdauer20