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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
(Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Amtliche Abkürzung
FAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
603-12

Vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 39553956)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2791; 2023 I Nr. 212)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer1
Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern2
Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern3
Zweiter Abschnitt
Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
Finanzkraftausgleich4
Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs5
Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl6
Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe7
Steuereinnahmen der Gemeinden8
Einwohnerzahl9
Bemessung der Zu- und Abschläge10
Dritter Abschnitt
Bundesergänzungszuweisungen
Bundesergänzungszuweisungen 11
Vierter Abschnitt
Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
Feststellung der Umsatzsteueranteile12
Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 202312a
Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres13
Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs14
Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs15
Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen16
Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer17
Berichts- und Auskunftspflichten18
Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 202019