Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten
(Laufbahnverordnung - SH.LVO)

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - SH.LVO)
Amtliche Abkürzung
SH.LVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-5-6

In der Fassung der Bekanntmachung 3. August 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 317, 371, 560)

Außer Kraft am 1. Juni 2009 durch § 47 Absatz 3 der Verordnung vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeines
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ordnung der Laufbahnen3
Ordnung der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes3a
Einstellung4
Erwerb der Befähigung, Befähigung in anderen Fällen5
Laufbahnwechsel, Befähigung für eine an Laufbahn6
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe7
Probezeit8
Dienstbezeichnung vor der Anstellung9
Anstellung10
Beförderung11
Schwerbehinderte Menschen12
Abschnitt II
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
1. Titel
Gemeinsame Vorschriften
Vorbereitungsdienst13
(weggefallen)14
2. Titel
Einfacher Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Vorbereitungsdienst16
Probezeit17
3. Titel
Mittlerer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst18
Vorbereitungsdienst und Prüfung19
Probezeit20
Aufstieg in den mittleren Dienst21
Aufstieg in besonderen Fällen21a
4. Titel
Gehobener Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst22
Übernahme aus dem mittleren Dienst23
Vorbereitungsdienst und Prüfung24
Probezeit25
Aufstieg in den gehobenen Dienst26
Aufstieg in besonderen Fällen27
5. Titel
Höherer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst28
Vorbereitungsdienst und Prüfung29
Probezeit30
Aufstieg in den höheren Dienst31
(weggefallen)32
(weggefallen)33
(weggefallen)34
Abschnitt III
Andere Bewerberinnen und Bewerber
Besondere Einstellungsvoraussetzungen35
Probezeit und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit36
Abschnitt IIIa
Besondere Bestimmungen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Diplome unter EG-Richtlinien fallen
Anerkennung der Laufbahnbefähigung auf Grund von EG-Hochschuldiplomen37
Abschnitt IV
Dienstliche Beurteilung
Allgemeines38
Inhalt39
Richtwerte für die Leistungsbewertung 39a
Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte in der Rechtspflege und für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte39b
Abschnitt V
Fortbildung
Förderung der dienstlichen Fortbildung40
Abschnitt VI
Ausnahmen
Zulassung von Ausnahmen41
Zuständigkeit im Bereich der Landesverwaltung42
Abschnitt VII
Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte der Kreise, Ämter, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände
1. Titel
Allgemeine Vorschriften
(weggefallen)43
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ohne Vorbereitungsdienst44
2. Titel
(weggefallen)45
(weggefallen)46
(weggefallen)47
(weggefallen)48
3. Titel
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst
Besondere Tauglichkeitsvoraussetzungen49
Mittlerer Dienst50
Gehobener Dienst51
Aufstieg in den gehobenen Dienst51a
Aufstieg in den höheren Dienst52
Beförderung53
4. Titel
Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes
Entsprechend anzuwendende Bestimmungen54
5. Titel
Zuständigkeiten, Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte der Kreise, Ämter, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände
Zulassung weiterer Ausnahmen, Zuständigkeiten55
6. Titel
Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Entsprechend geltende Vorschriften56
Abschnitt VIII
Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zuständigkeiten57
Abschnitt IX
Übertritt in das Beamtenverhältnis
Übernahme von Beamtinnen und Beamten und früheren Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren sowie von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten58
(weggefallen)58a
(weggefallen)59
(weggefallen)60
Abschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften
(weggefallen)61
(weggefallen)62
(In-Kraft-Treten)63

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 45 der Verordnung vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236)