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Schleswig-Holstein
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SH.LVO,SH - LaufbahnV
§ 37, Abschnitt IIIa - Besondere Bestimmungen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Diplome unter EG-Richtlinien fallen
§ 37, Abschnitt IIIa - Besondere Bestimmungen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Diplome unter EG-Richtlinien fallen
§ 37 SH.LVO, Anerkennung der Laufbahnbefähigung auf Grund von EG-Hochschuldiplomen