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§ 1 LMinG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LMinG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11120010000000

Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Lande.