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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2016 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 
Redaktionelle Abkürzung
HG 2016,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-85

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird in Einnahme und Ausgabe auf

35 387 403 800 Euro

festgestellt.