Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) (1)(2)(3)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)   
Amtliche Abkürzung
IRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
319-87

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537)

Zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234)

Inhaltsübersicht*§§
Erster Teil
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich1
Zweiter Teil
Auslieferung an das Ausland
Grundsatz2
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung3
Akzessorische Auslieferung4
Gegenseitigkeit5
Politische Straftaten, politische Verfolgung6
Militärische Straftaten7
Todesstrafe8
Konkurrierende Gerichtsbarkeit9
Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen9a
Auslieferungsunterlagen10
Spezialität11
Bewilligung der Auslieferung12
Sachliche Zuständigkeit13
Örtliche Zuständigkeit14
Auslieferungshaft15
Vorläufige Auslieferungshaft16
Auslieferungshaftbefehl17
Fahndungsmaßnahmen18
Vorläufige Festnahme19
Bekanntgabe20
Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls21
Verfahren nach vorläufiger Festnahme22
Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten23
Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls24
Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls25
Haftprüfung26
Vollzug der Haft27
Vernehmung des Verfolgten28
Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung29
Vorbereitung der Entscheidung30
Durchführung der mündlichen Verhandlung31
Entscheidung über die Zulässigkeit32
Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit33
Haft zur Durchführung der Auslieferung34
Erweiterung der Auslieferungsbewilligung35
Weiterlieferung36
Vorübergehende Auslieferung37
Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren38
Beschlagnahme und Durchsuchung39
Rechtsbeistand40
Vereinfachte Auslieferung41
Anrufung des Bundesgerichtshofes42
Dritter Teil
Durchlieferung
Zulässigkeit der Durchlieferung43
Zuständigkeit44
Durchlieferungsverfahren45
Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung46
Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg47
Vierter Teil
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
Grundsatz48
Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit49
Sachliche Zuständigkeit50
Örtliche Zuständigkeit51
Vorbereitung der Entscheidung52
Rechtsbeistand53
Umwandlung der ausländischen Sanktion54
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen54a
Entscheidung über die Vollstreckbarkeit55
Bewilligung der Rechtshilfe56
Entschädigung der verletzten Person56a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens56b
Vollstreckung57
Kosten der Vollstreckung57a
Sicherung der Vollstreckung58
Fünfter Teil
Sonstige Rechtshilfe
Zulässigkeit der Rechtshilfe59
Leistung der Rechtshilfe60
Gerichtliche Entscheidung61
Datenübermittlung ohne Ersuchen61a
Gemeinsame Ermittlungsgruppen61b
Audiovisuelle Vernehmung61c
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren62
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren63
Durchbeförderung von Zeugen64
Durchbeförderung zur Vollstreckung65
Herausgabe von Gegenständen66
Beschlagnahme und Durchsuchung67
Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen67a
Sechster Teil
Ausgehende Ersuchen
Rücklieferung68
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren69
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren70
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland71
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens71a
Bedingungen72
Siebenter Teil
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Grenze der Rechtshilfe73
Zuständigkeit des Bundes74
Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen74a
Kosten75
Gegenseitigkeitszusicherung76
Anwendung anderer Verfahrensvorschriften77
Elektronische Kommunikation und Aktenführung77a
Verordnungsermächtigung77b
Abschnitt 2
Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
Anwendungsbereich77c
Übermittlung personenbezogener Daten 77d
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle77e
Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses77f
Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten 77g
Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten77h
Achter Teil
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Vorrang des Achten Teils78
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung79
Abschnitt 2
Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger80
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung81
Nichtanwendung von Vorschriften82
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen83
Auslieferungsunterlagen83a
Bewilligungshindernisse83b
Verfahren und Fristen83c
Entlassung des Verfolgten83d
Vernehmung des Verfolgten83e
Abschnitt 3
Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Durchlieferung83f
Beförderung auf dem Luftweg83g
Abschnitt 4
Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Spezialität83h
Unterrichtung über Fristverzögerungen83i
Rechtsbeistand83j
Neunter Teil
Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
Grundsatz84
Voraussetzungen der Zulässigkeit 84a
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen 84b
Unterlagen84c
Bewilligungshindernisse84d
Vorläufige Bewilligungsentscheidung84e
Gerichtliches Verfahren84f
Gerichtliche Entscheidung84g
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung84h
Spezialität 84i
Sicherung der Vollstreckung 84j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung84k
Durchbeförderung zur Vollstreckung84l
Durchbeförderungsverfahren 84m
Durchbeförderung auf dem Luftweg84n
Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Vorläufige Bewilligungsentscheidung85
Gerichtliches Verfahren85a
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde85c
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung85d
Inländisches Vollstreckungsverfahren 85e
Sicherung der weiteren Vollstreckung85f
Abschnitt 2
Geldsanktionen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Vorrang86
Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen
Grundsatz87
Vollstreckungsunterlagen87a
Zulässigkeitsvoraussetzungen87b
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung87c
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung87d
Rechtsbeistand87e
Bewilligung der Vollstreckung87f
Gerichtliches Verfahren87g
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen87h
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung87i
Rechtsbeschwerde87j
Zulassung der Rechtsbeschwerde87k
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte87l
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister87m
Vollstreckung87n
Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 387o
Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen
Grundsatz87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung87q
Abschnitt 3
Einziehung
Grundsatz88
Voraussetzungen der Zulässigkeit88a
Unterlagen88b
Ablehnungsgründe88c
Verfahren88d
Vollstreckung88e
Aufteilung der Erträge88f
Sicherstellungsmaßnahmen89
Ausgehende Ersuchen90
Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
Grundsatz 90a
Voraussetzungen der Zulässigkeit 90b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen 90c
Unterlagen90d
Bewilligungshindernisse90e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung90f
Gerichtliches Verfahren 90g
Gerichtliche Entscheidung90h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung90i
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung90j
Überwachung der verurteilten Person90k
Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung90l
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person90m
Inländisches Vollstreckungsverfahren90n
Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Grundsatz90o
Voraussetzungen der Zulässigkeit90p
Unterlagen90q
Bewilligungshindernisse90r
Vorläufige Bewilligungsentscheidung90s
Gerichtliches Verfahren90t
Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung90u
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung90v
Durchführung der Überwachung90w
Erneuerte und geänderte Maßnahmen90x
Abgabe der Überwachung90y
Rücknahme der Überwachungsabgabe90z
Zehnter Teil
Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Vorrang des Zehnten Teils91
Abschnitt 2
Europäische Ermittlungsanordnung
Grundsatz91a
Voraussetzungen der Zulässigkeit91b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe91c
Unterlagen91d
Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung 91e
Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen91f
Fristen91g
Erledigung des Ersuchens91h
Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln91i
Ausgehende Ersuchen91j
Abschnitt 3
Besondere Formen der Rechtshilfe
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union92
Inhalt des Ersuchens92a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten92b
Datenübermittlung ohne Ersuchen92c
Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung92d
Gemeinsame Ermittlungsgruppen93
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung94
Sicherungsunterlagen95
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen96
Elfter Teil
Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
Grundsatz96a
Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen96b
Vollstreckung96c
Rechtsbehelf96d
Ausgehende Ersuchen96e
Zwölfter Teil
Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
Anwendungsbereich97a
Übermittlung personenbezogener Daten97b
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle97c
Dreizehnter Teil
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
Vorrang des Dreizehnten Teils98
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung99
Vierzehnter Teil
Schlussvorschriften
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung100
Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen101
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen102
Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe103
Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland104
Ausgleich von Schäden105
Einschränkung von Grundrechten106

Nach der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten vom 22. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 60) wird die Richtlinie (EU) 2022/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (ABl. L 37 vom 18.2.2022, S. 1) umgesetzt durch die §§ 77c, 77d, 77e, 77f, 77g, 77h, 97a, 97b, 97c des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist.

Nach der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/41/EU im Hinblick auf deren Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten vom 22. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 61) wird die Richtlinie (EU) 2022/228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/41/EU im Hinblick auf deren Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (ABl. L 39 vom 21.2.2022, S. 1) umgesetzt durch die §§ 77c, 77d, 77e, 77f, 77g, 77h, 97a, 97b, 97c des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist.

Nach Nummer 4 der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind vom 27. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 69) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1) ergänzend zu dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146) sowie dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) umgesetzt durch § 77 Absatz 1 und § 78 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.