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IRG - Internationale Rechtshilfe-Gesetz
§§ 59 - 67a, Fünfter Teil - Sonstige Rechtshilfe
§§ 59 - 67a, Fünfter Teil - Sonstige Rechtshilfe
§ 59 IRG, Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60 IRG, Leistung der Rechtshilfe
§ 61 IRG, Gerichtliche Entscheidung
§ 61a IRG, Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b IRG, Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c IRG, Audiovisuelle Vernehmung
§ 62 IRG, Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63 IRG, Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64 IRG, Durchbeförderung von Zeugen
§ 65 IRG, Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66 IRG, Herausgabe von Gegenständen
§ 67 IRG, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a IRG, Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen