Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).

Bibliographie

Titel
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Amtliche Abkürzung
MedienG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2251.28

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2010 (GVBl. LSA S. 304)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Programmgrundsätze3
Unzulässige Angebote, Jugendschutz, Gewinnspiele und Verbraucherschutz4
Kurzberichterstattung, Übertragung von Großereignissen; Informationsrechte5
Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen6
Finanzierung, Werbung, Teleshopping und Sponsoring7
Regionalfensterprogramme8
Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit verbreiteten Fernsehen9
Sicherung der Meinungsvielfalt im landesweit verbreiteten Rundfunk10
Datenschutz im Bereich des privaten Rundfunks11
Abschnitt 2
Zulassung
Zulassungserfordernis12
Grundsätze für das Zulassungsverfahren13
Persönliche Zulassungsvoraussetzungen14
Sachliche Zulassungsvoraussetzungen15
Auswahlgrundsätze, Zuweisungsregeln16
Inhalt der Zulassung17
Verlängerung der Zulassung18
Private lokale oder regionale Fernsehprogramme19
Pilotprojekte zur Erprobung neuer Übertragungstechniken, neuer Rundfunkangebote und neuer Telemedien; Medienforschung20
Abschnitt 3
Bürgermedien, Einrichtungs- und Ereignisrundfunk
Offene Kanäle21
Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk22
Einrichtungs- und Ereignisrundfunk23
Abschnitt 4
Pflichten der Rundfunkveranstalter
Verantwortlichkeit für das Rundfunkprogramm24
Aufzeichnungspflicht25
Gegendarstellung26
Auskunftspflicht und Beschwerderecht27
Verlautbarungspflicht28
Sendezeit für Dritte29
Versorgungspflicht30
Informationspflicht31
Zulieferung von Beiträgen zu lokalen oder regionalen Sendungen und Beteiligungsmöglichkeiten32
Abschnitt 5
Übertragungskapazitäten
Zuordnung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten33
Zuordnung von drahtlosen Übertragungskapazitäten33a
Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter durch die zuständige Landesmedienanstalt33b
Digitalisierung der terrestrischen Übertragungskapazitäten34
Nutzung der Kabelübertragungskapazitäten35
Rangfolge der Kabelkanalbelegung bei der Verbreitung und Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen und Telemedien 36
Weiterverbreitung37
Plattformen38
Regelungen für Plattformen38a
Belegung von Plattformen38b
Technische Zugangsfreiheit38c
Entgelte, Tarife38d
Vorlage von Unterlagen, Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation38e
Maßnahmen durch die zuständige Landesmedienanstalt38f
Überprüfungsklausel39
Abschnitt 6
Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Rechtsform, Recht auf Selbstverwaltung, Sitz, Organe und Fachausschüsse40
Aufgaben und Beteiligungen41
Zusammensetzung und Amtszeit der Versammlung42
Aufgaben der Versammlung43
Arbeitsweise der Versammlung44
Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstands45
Aufgaben des Vorstands46
Arbeitsweise des Vorstands47
Rechtsstellung der Mitglieder der Versammlung und des Vorstands48
Geschäftsstelle, Direktor, Bedienstete49
Haushalts- und Rechnungswesen50
Finanzierung durch Rundfunkgebühren und durch Verwaltungskosten51
Finanzierung durch Abgaben der Rundfunkveranstalter52
Satzungen und Richtlinien zu Staatsverträgen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden53
Rechtsaufsicht über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt54
Abschnitt 7
Aufsichtsbefugnisse der Medienanstalt Sachsen-Anhalt gegenüber Rundfunkveranstaltern, Anbietern, Anbietern von Plattformen sowie Betreibern von technischen Übertragungseinrichtungen und Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Ausübung der Aufsichtsbefugnisse55
Auskunfts- und Vorlagerechte56
Veranstaltung von Rundfunk ohne Zulassung57
Rücknahme der Zulassung58
Beanstandung von Rechtsverstößen bei der Verbreitung von Rundfunk, Ruhen der Zulassung59
Widerruf der Zulassung60
Behandlung von Rechtsverstößen bei der Weiterverbreitung von Rundfunk61
Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Medienanstalt Sachsen-Anhalt62
Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten63
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften64
Einschränkung von Grundrechten65
Sprachliche Gleichstellung66