Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein
(Juristenausbildungsgesetz - JAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
301-11

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 301-11

Vom 20. Februar 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 66)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1008)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ausbildungsverlauf und Ausbildungsziel1
Regelstudienzeit2
Bewertung von Prüfungsleistungen3
Prüferinnen und Prüfer in der ersten Prüfung4
Zuständigkeit für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung5
Schwerpunktbereichsstudium6
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung7
Eintritt in den Vorbereitungsdienst8
Vorbereitungsdienst in Teilzeit8a
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis9
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes10
Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst11
Anrechnung auf das Universitätsstudium12
Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst13
Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die staatliche Pflichtfachprüfung und den Vorbereitungsdienst14
(weggefallen)15
In- und Außer-Kraft-Treten16