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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 10 HHG 2023 - Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Mietausgabenbudgetierung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Redaktionelle Abkürzung
HHG 2023,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
630

Die in den Einzelplänen zur Umsetzung der Mietausgabenbudgetierung bei den Titeln 518 01 und 518 04 veranschlagten oder nach § 11 Absatz 3 in die Einzelpläne umgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind innerhalb des jeweiligen Kapitels gegenseitig deckungsfähig.