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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 7 HHG 2023 - Verstärkung von Personalausgaben

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Redaktionelle Abkürzung
HHG 2023,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
630

In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus

  1. 1.

    Zuschüssen für die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter Menschen sowie aus Minderleistungsausgleichen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und

  2. 2.

    Zuweisungen im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung

den Ausgaben bei Titeln der Gruppen 422, 427 oder 428 zu. Die Einnahmen aus dem Rahmenvertrag zur Personalbereitstellung mit der Deutschen Telekom AG - Vivento - (Einzelplan 20 Kapitel 20 020 Titel 282 10) dürfen zur Verstärkung der Ansätze für die Personalausgaben bei Titeln der Obergruppe 42 sowie der Ansätze für Zuschüsse an Landesbetriebe herangezogen werden.