§ 18 SparkG - Verpflichtungserklärungen

Bibliographie

Titel
Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung
SparkG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2023-1

Die Form von Erklärungen, durch die die Sparkasse verpflichtet werden soll, regelt sich nach den Bestimmungen der Satzung.