Versionsverlauf


  • ab 16.07.2004 (aktuelle Fassung)

§ 3 SFTG - Grundbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)
Amtliche Abkürzung
SFTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1136-2

(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.

(2) Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.