Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Bibliographie

Titel
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Amtliche Abkürzung
FStrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
911-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs1
Widmung, Umstufung, Einziehung2
Straßenbaulast3
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung3a
Sicherheitsvorschriften4
Träger der Straßenbaulast5
Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast5a
Finanzhilfen für Radschnellwege in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände5b
Eigentum und andere Rechte6
Gemeingebrauch7
Vergütung von Mehrkosten7a
Sondernutzungen8
Straßenanlieger8a
Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen9
Veränderungssperre, Vorkaufsrecht9a
Schutzwaldungen10
Schutzmaßnahmen11
Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen12
Kreuzungen mit Gewässern12a
Unterhaltung der Straßenkreuzungen13
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern13a
Ermächtigung zu Rechtsverordnungen13b
Umleitungen14
Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen15
Planungen16
Vorarbeiten16a
Erfordernis der Planfeststellung17
Anhörungsverfahren17a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung17b
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung17c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens17d
Rechtsbehelfe17e
Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls17f
Veröffentlichung im Internet17g
Projektmanager17h
(weggefallen)18
(weggefallen)18a
(weggefallen)18b
(weggefallen)18c
(weggefallen)18d
(weggefallen)18e
Vorzeitige Besitzeinweisung18f
Enteignung19
Entschädigungsverfahren19a
Straßenaufsicht20
Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten21
Zuständigkeit22
Ordnungswidrigkeiten23
Übergangs- und Schlussbestimmungen24
(Aufhebung von Vorschriften)25
(weggefallen)26
(Inkrafttreten)27
Bundesfernstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des BundesverwaltungsgerichtsAnlage 1