Anlage 4 RHmV

Bibliographie

Titel
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstandshöchstmengen-Verordnung - RhmV)
Amtliche Abkürzung
RHmV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-40-55

Anlage 4
(zu § 1 Abs. 2 bis 4)

Liste A
Lebensmittel tierischer Herkunft

GruppeLebensmittelTeil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in Anlage 1 nicht anders geregelt
1. MilchKuhmilchGesamtmilch
Milch sonstiger Tiere
2. Erzeugnisse auf MilchbasisKäseGewicht der zur Herstellung verwendeten Milch; bei Milchfetten bezieht sich der Höchstgehalt auf das Gesamterzeugnis
Butter
Rahm
Quarke
Milchfett
Erzeugnisse auf Milchbasis sonstiger Tiere
3. EierVogeleier
Eigelb und Flüssigei,
Eier ohne Schale
auch getrocknet oder in
anderer Weise haltbar gemacht
Eigelb; Flüssigei: Gewicht der zur Herstellung verwendeten Eier ohne Schale
4. Fleisch
(frisch, gekühlt, gefroren)
Fleisch von schlachtbaren Haussäugetieren
Rind
Kalb
Schwein
Lamm/Schaf
Fohlen/Pferd
Ziege
Hauskaninchen
Fleisch übriger schlachtbarer Haussäugetiere
Fleisch vom Geflügel
Hühner
Enten
Gänse
Puten
Perlhuhn
Taube
übriges Geflügel
essbarer Anteil (ohne Knochen)
Fleisch vom Haarwild
Hase
Reh
Rot/Damwild
Schwarzwild
Wildkaninchen
übriges Haarwild
Fleisch vom Federwild
Fasan
Rebhuhn
Wildente
Wildtaube
übriges Federwild
Fleisch übriger Tiere
Innereien
Hüllen für Fleischerzeugnisse
5. Fleischerzeugnisse
(frisch, gekühlt, gefroren)
Wurstwaren
Schweine-
fleischerzeugnisse
Rind-
fleischerzeugnisse
übrige Fleischerzeugnisse (z.B. Fette und Öle)
6. FischeSeefischeessbarer Anteil
Süßwasserfische
Fischleber
Fischrogen
7. FischerzeugnisseFischlebererzeugnisseBei Erzeugnissen bezogen auf das Frischgewicht der zur Herstellung verwendeten Fische, anderen Krebs- und Weichtieren beziehungsweise der zur Herstellung verwendeten Fischlebern oder -rogen
Fischrogenerzeugnisse
übrige Fischerzeugnisse (z.B. Fischöle)
8. Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse darausMuscheln
Schnecken
übrige Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
9. HonigBlütenhonig
Honigtauhonig
Wabenhonig
übrige Honige
10. andere Lebensmittel tierischer Herkunftalle Lebensmittel tierischer Herkunft, sofern für sie keine besonderen Höchstmengen für den betreffenden Stoff in der Anlage 1 festgesetzt sind

Liste B
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

GruppeLebensmittelTeil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in den Anlagen 2 und 3 nicht anders geregelt
1. Obst (Früchte),
einschließ-
lich Schalenfrüchte
frisch (ungekocht, gekühlt oder durch Gefrieren haltbar gemacht), oder getrocknet, soweit nachfolgend bestimmt, ohne Zusatz von Zucker
1.1. ZitrusfrüchteLimonen
Mandarinen (einschließlich Clementinen und ähnliche Hybriden)
Orangenganzes Erzeugnis
Pampelmusen (einschließlich Grapefruits und ähnliche Hybriden)
Zitronen
übrige Zitrusfrüchte
1.2. Schalenfrüchte
(mit/ohne Schale)
Esskastanien (Maronen)
Haselnüsse
Kaschunüsse (Cashewnüsse)
Kokosnüsse
Macadamia
Mandeln
Paranüsseganzes Erzeugnis nach Entfernung der Schale
Pecan-Nüsse
Pinienkerne
Pistazienkerne
Walnüsse
übrige Schalenfrüchte (mit/ohne Schalen)
1.3. KernobstÄpfelganzes Erzeugnis nach Entfernung der Stiele
Birnen
Mispeln
Quitten
übriges Kernobst
1.4. SteinobstAprikosen
Kirschen (Süß-, Sauerkirschen)
Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und ähnliche Hybriden)ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Stiele
Pflaumen (einschließlich Eierpflaumen, Rundpflaumen, Mirabellen und Renekloden)
übriges Steinobst
1.5. Beeren-
und Kleinobst
1.5.1. Trauben
Keltertrauben
Tafeltrauben
1.5.2. Erdbeeren (ausgenommen Wildfrüchte)
1.5.3. Strauchbeerenobst (ausgenommen Wild-
früchte)
Brombeeren
Himbeeren
Loganbeeren
Boysenbeeren
übriges Strauchbeerenobst
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Kelche und Stiele (falls vorhanden);
bei Johannisbeeren Früchte mit Stielen
1.5.4. Kleinfrüchte und Beeren (ausgenommen
Wildfrüchte)
Heidelbeeren
Johannisbeeren (rot, schwarz, weiß)
Preiselbeeren
Stachelbeeren
übrige Kleinfrüchte und Beeren
1.5.5. Wildfrüchte
Hagebutten
Holunderbeeren
Waldbrombeeren
Walderdbeeren
Waldheidelbeeren
Waldhimbeeren
übrige Wildfrüchte
1.6. sonstige FrüchteAnanas
Avocados
Bananen
Baumtomaten
Brotfrucht
Chehmoyas
Datteln
Durian
Feigen
Fejioa (Ananas-Guave)
Granatäpfel
Guanabanas
Jabotica
Jackfrucht
Jambolan
Johannisbrot
Kaktusfeigenganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Stiele (falls vorhanden) bzw. bei Ananas nach Entfernung der Krone; bei Oliven: Ganze Früchte ohne Stiel (soweit vorhanden) und ohne Erde (soweit vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unterfließendem kaltem Wasser
Kapstachelbeeren
Karambolen
Kaschu-Äpfel (Cashew-Äpfel)
Kiwis
Kumquats
Litschis
Longan
Mammey-Äpfel
Mangos
Mangostane
Naranjilla
Oliven
Papayas
Passionsfrüchte
Pomerac
Rambutan
Rosen-Äpfel
Sapodilla
Tamarinden
übrige Früchte
2. Gemüsefrisch (ungekocht, gekühlt, gefroren)
oder getrocknet, soweit nachfolgend
bestimmt
2.1. Wurzel-
und
Knollengemüse
Bataten, Süßkartoffeln
Karotten
Knollensellerie
Kohlrüben
Maniok, Kassava
Meerettich
Pastinaken
Petersilienwurzel
Pfeilwurz
Radieschen
Rettiche
Rote Rüben
Schwarzwurzeln
Speiserübenganzes Erzeugnis
nach Entfernung des Krautes oder der Blätter sowie der anhaftenden Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem kaltem Wasser oder durch schonendes Bürsten des Erzeugnisses
Tapioka
Topinambur
Yamswurzeln
übrige Wurzel-
und Knollengemüse
2.2. ZwiebelgemüseFrühlingszwiebeln (Lauchzwiebeln)
Knoblauch
Schalotten
SpeisezwiebelnZwiebeln, Schalotten und Knoblauch, ausgereift: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der lose anhaftenden trockenen Außenhaut und der Erde (falls vorhanden); Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch nicht ausgereift, Frühlingszwiebeln: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
übriges Zwiebelgemüse
2.3. Fruchtgemüse2.3.1. Solanaceen
Auberginen
Okra
Paprika (einschließlich Chillies)
Pepinos
Tomaten
übrige Solanaceen
2.3.2. Cucurbitaceen mit genießbarer Schale
Gurken (einschließlich Einlegegurken)
Zucchinis
übrige Cucurbitaceen mit genießbarer Schale
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Stiele
2.3.3. Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale
Kürbisse
Melonen
Wassermelonen
übrige Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale
2.3.4. Zuckermais
(Gemüsemais, Süßmais, Minimais)
entlieschte Kolben
2.4. Kohlgemüse2.4.1. Blumenkohle
Blumenkohl
Broccoli
übrige Blumenkohle
nur Kopf
2.4.2. Kopfkohle
Rosenkohl
Kopfkohl (z.B. Weiß-, Rot-, Wirsingkohl)
übrige Kopfkohle
Erzeugnis
nach Entfernung der welken Blätter (falls vorhanden)
2.4.3. Blattkohle
Chinakohl
Grünkohl
übrige Blattkohle
2.4.4. Kohlrabiganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Blätter und anhaftenden Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem Wasser oder durch schonendes Bürsten des trockenen Erzeugnisses
2.5. Blattgemüse
und frische Kräuter
2.5.1. Salatarten
Blätter und Blattstiele der Brassica einschließlich Stielmus
Endivie (breitblättrige Endivie/ Eskariol, Weg-
warte, krausblättrige Endivie/Frisee,
Radicchio, Zuckerhutsalat)
Feldsalat
Kresse
Rucola
Salat (Kopfsalat, Schnittsalat, Eisbergsalat,
Römischer Salat/Bindsalat)
übrige Salatarten
2.5.2. Spinat und verwandte Arten
Mangold
Spinat
übrige verwandten Arten
2.5.3. Brunnenkresse
2.5.4. Chicoree
2.5.5. frische Kräuter
Basilikum
Beifuß
Blätter von Knollensellerie
Bohnenkraut
Boretsch
Dill
Dost (Origano)
Estragon
Fenchel
Kerbel
Liebstöckel
Majoran
Petersilie
Pimpinelle
Rosmarin
Salbei
Sauerampfer
Schnittlauch
Schnittsellerie
Thymian
Waldmeister
Wermut
Zitronenmelisse
übrige frische Kräuter
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der verwelkten Außenblätter sowie der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
2.6. Hülsengemüse (frisch)Bohnen mit Hülsen
Bohnen ohne Hülsen
Erbsen mit Hülsen
Erbsen ohne Hülsen
übrige Hülsengemüse (frisch)
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Hülsen bzw. mit Hülsen, falls genießbar
2.7. SprossgemüseArtischocken
Bambussprossen
Gemüsefenchel
Karde (Gemüseartischocken, Kardonen)
Palmherzen
Porree
Rhabarber
Spargel
Stangensellerie
übrige Sproßgemüse
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der verwelkten Teile und der Erde (falls vorhanden); Porree und Gemüsefenchel: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
2.8. Pilze2.8.1. Zuchtpilze
Austernsaitlinge
Braunkappen
Champignons
übrige Zuchtpilze
ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Erde und des Substrats
2.8.2. wildwachsende Pilze
3. HülsenfrüchteBohnen
Erbsen
Linsenganzes Erzeugnis,
getrocknet
Lupinen
übrige Hülsenfrüchte
4. ÖlsaatBaumwollsaat
Erdnüsse
Hanfsamen
Kapoksamen
Kürbissamen
Leinsamen
Mohnsamen
Palmkerne
Rapssamen
Rübsensamen
Saflorsamenganze Samen nach Entfernung der Kapseln, Schalen bzw. Schoten, falls möglich; bei Sonnenblumenkernen: ganze Kerne mit Schale (soweit vorhanden) oder ohne Schale
Senfsaat
Sesamsaat
Sojabohnen
Sonnenblumenkerne
übrige Ölsaat
5. KartoffelnKartoffeln (frühe und gelagerte)ganzes Erzeugnis
nach Entfernung der Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem kaltem Wasser oder durch schonendes Bürsten des trockenen Erzeugnisses
6. TeeCamellia sinensisgetrocknete und fermentierte oder nicht
fermentierte Blätter und Stiele von Camellia sinensis; ganzes Erzeugnis, Angebotsform
7. teeähnliche ErzeugnisseKamille
Minze, Pfefferminze
Lindenblüten
Mateganzes Erzeugnis,
getrocknet
übrige teeähnliche Erzeugnisse
8. HopfenHopfen
Hopfenpellets
Hopfenpulver (nicht konzentriert)
9. GetreideBuchweizen
Gerste
Hafer
Hirse
Mais
Roggen
Reis
Sorghumganzes Erzeugnis,
getrocknet
Triticale
Weizen
übriges Getreide
10. Getreide-
erzeugnisse
Getreidemahlerzeugnisse
Rohkleie (unbearbeitet)
Schälmühlenerzeugnisse
Teigwaren
übrige Getreideerzeugnisse
11. GewürzeAnisganzes Erzeugnis,
Angebotsform
Dillsamen
Fenchelsamen
Gewürznelken
Ingwer
Kardamom
Koriander
Kümmel
Muskatnuß
Pfeffer (schwarz, weiß)
Piment
Süßholz
Vanilleschoten
Wacholderbeeren
Zimt
übrige Gewürze
12. andere pflanzliche Lebensmittelalle pflanzlichen Lebensmittel, sofern für sie keine besonderen Höchstmengen für den betreffenden Stoff in den Anlagen 2 oder 3 festgesetzt sind,
einschließlich:
Kakaokerne (ohne Schale)
Rohkaffee
Stärke
Zuckerrüben
ausgenommen:
Getreideerzeugnisse, sofern für Getreide in den Anlagen 2 oder 3 eine besondere Höchstmenge festgesetzt ist