Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
Bibliographie
- Titel
- Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
- Amtliche Abkürzung
- HBeihVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 323-66
In der Fassung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. I S. 482, 491, 564)
Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718) (1)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Zweckbestimmung und Rechtsnatur | 1 |
Beihilfeberechtigte Personen | 2 |
Berücksichtigungsfähige Angehörige | 3 |
Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen sowie einer Beihilfeberechtigung mit einer Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger | 4 |
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen | 5 |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit | 6 |
Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen | 6a |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Rehabilitationsmaßnahmen | 7 |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur | 8 |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf | 9 |
Beihilfefähige Aufwendungen bei häuslicher Pflege | 9a |
Beihilfefähige Aufwendungen bei teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege | 9b |
Beihilfefähige Aufwendungen bei vollstationärer Pflege | 9c |
Beihilfefähige Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 9d |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen | 10 |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation | 11 |
Beihilfefähige Aufwendungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft | 11a |
Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt | 12 |
Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen | 13 |
Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen | 14 |
Bemessung der Beihilfe | 15 |
Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten | 16 |
Verfahren | 17 |
Übergangs- und Schlussvorschriften | 18 |
Aufhebung des bisherigen Rechts | 19 |
Verwaltungsvorschriften | 20 |
In-Kraft-Treten | 21 |
Anlagen | |
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung | Anlage 1 |
Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen | Anlage 2 |
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke | Anlage 3 |
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker | Anlage 4 |
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft | Anlage 5 |
Nach Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718) bleibt die Befugnis der zuständigen Stellen, die Verordnungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt, soweit durch dieses Gesetz Rechtsverordnungen geändert werden.