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  • ab 01.11.2015 (aktuelle Fassung)

§ 1 SAGBMG - Meldebehörden

Bibliographie

Titel
Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Redaktionelle Abkürzung
SAGBMG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
210-1

Meldebehörden im Sinne des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), in der jeweils geltenden Fassung, sind die Gemeinden. Sie erfüllen die Aufgaben nach diesem Gesetz oder sonstigen Rechtsvorschriften als Auftragsangelegenheiten nach Weisung der zuständigen Behörden.