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§ 36 MRVG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales. Entscheidungen im Rahmen des § 6 ergehen im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen.

Außer Kraft am 1. Mai 2025 durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. März 2025 (Amtsbl. I S. 370)