Versionsverlauf


§ 36 MRVG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz. Entscheidungen im Rahmen des § 6 ergehen im Benehmen mit dem Minister der Finanzen.