§ 36 MRVG - Verwaltungsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
- Amtliche Abkürzung
- MRVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 312-1
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz. Entscheidungen im Rahmen des § 6 ergehen im Benehmen mit dem Minister der Finanzen.