Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
(Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)
Amtliche Abkürzung
2. BMeldDÜV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
210-7-2

Vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1950)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. April 2022 (BGBl. I S. 683)

Auf Grund des § 56 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) verordnet das Bundesministerium des Innern:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Allgemeines1
Verfahren der Datenübermittlung2
Standards der Datenübermittlung3
Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr4
(weggefallen)5
Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung6
Datenübermittlung an das Bundeszentralregister7
Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt8
Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern9
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt10
Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12