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§ 2 ThürAGArbGG - Arbeitsgerichte

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Amtliche Abkürzung
ThürAGArbGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
302-2

(1) Die Arbeitsgerichte haben ihren Sitz in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl. Sie führen den Namen der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben.

(2) Der jeweilige Arbeitsgerichtsbezirk ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.