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  • ab 01.10.1998 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürAGArbGG - Errichtung, Name und Bezirk des Landesarbeitsgerichts

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Amtliche Abkürzung
ThürAGArbGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
302-2

Für Thüringen wird ein Landesarbeitsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz in Erfurt und führt den Namen "Thüringer Landesarbeitsgericht".