§ 1 ThürAGArbGG - Errichtung, Name und Bezirk des Landesarbeitsgerichts
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGArbGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 302-2
Für Thüringen wird ein Landesarbeitsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz in Erfurt und führt den Namen "Thüringer Landesarbeitsgericht".