Gesetz über Europäische Betriebsräte
(Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) *)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) 
Amtliche Abkürzung
EBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-13

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2650)

Zuletzt geändert durch Artikel 6f des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung1
Geltungsbereich2
Gemeinschaftsweite Tätigkeit3
Berechnung der Arbeitnehmerzahlen4
Auskunftsanspruch5
Herrschendes Unternehmen6
Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen7
Zweiter Teil
Besonderes Verhandlungsgremium
Aufgabe8
Bildung9
Zusammensetzung10
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter11
Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums12
Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige13
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten14
Beschluss über Beendigung der Verhandlungen15
Kosten und Sachaufwand16
Dritter Teil
Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
Gestaltungsfreiheit17
Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung18
Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung19
Übergangsbestimmung20
Vierter Teil
Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt
Errichtung des Europäischen Betriebsrats
Voraussetzungen21
Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats22
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter23
Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats24
Zweiter Abschnitt
Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender25
Ausschuss26
Sitzungen27
Beschlüsse, Geschäftsordnung28
Dritter Abschnitt
Mitwirkungsrechte
Jährliche Unterrichtung und Anhörung29
Unterrichtung und Anhörung30
Tendenzunternehmen31
Vierter Abschnitt
Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern32
Aufnahme von Verhandlungen33
Fünfter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit34
Geheimhaltung, Vertraulichkeit35
Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter36
Wesentliche Strukturänderung37
Fortbildung38
Kosten, Sachaufwand und Sachverständige39
Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter40
Sechster Teil
Bestehende Vereinbarungen
Fortgeltung41
Siebter Teil
Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen41a
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie41b
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz42
Strafvorschriften43
Strafvorschriften44
Bußgeldvorschriften45

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (ABl. L 122 vom 16.5.2009, S. 28).