Gesetz über Europäische Betriebsräte
(Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG)
Amtliche Abkürzung
EBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-13

Vom 28. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1548, 2022) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung1
Geltungsbereich2
Gemeinschaftsweite Tätigkeit3
Berechnung der Arbeitnehmerzahlen4
Auskunftsanspruch5
Herrschendes Unternehmen6
Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen7
Zweiter Teil
Besonderes Verhandlungsgremium
Aufgabe8
Bildung9
Zusammensetzung10
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter11
Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums12
Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige13
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten14
Beschluß über Beendigung der Verhandlungen15
Kosten und Sachaufwand16
Dritter Teil
Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
Gestaltungsfreiheit17
Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung18
Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung19
Übergangsbestimmung20
Vierter Teil
Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt
Errichtung des Europäischen Betriebsrats
Voraussetzungen21
Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats22
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter23
Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats24
Zweiter Abschnitt
Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender25
Ausschuß26
Sitzungen27
Beschlüsse, Geschäftsordnung28
Sachverständige29
Kosten und Sachaufwand30
Dritter Abschnitt
Zuständigkeit und Mitwirkungsrechte
Grenzübergreifende Angelegenheiten31
Jährliche Unterrichtung und Anhörung32
Unterrichtung und Anhörung33
Tendenzunternehmen34
Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter35
Vierter Abschnitt
Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern36
Aufnahme von Verhandlungen37
Fünfter Teil
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit38
Geheimhaltung, Vertraulichkeit39
Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter40
Sechster Teil
Bestehende Vereinbarungen
Fortgeltung41
Siebter Teil
Besondere Vorschriften; Straf- und Bußgeldvorschriften
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz42
Strafvorschriften43
Strafvorschriften44
Bußgeldvorschriften45

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Europäische Betriebsräte-Gesetzes vom 28. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1548, 2022)