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§ 7 EBRG - Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) 
Amtliche Abkürzung
EBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-13

Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.