§ 6 BannMG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags
- Redaktionelle Abkürzung
- BannMG,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 12-12
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch § 6 des Gesetzes i.d.F. vom 22. März 2023 (GVBl. S. 150)
Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Wiesbaden, den 25. Mai 1990
Der Hessische Ministerpräsident
Dr. Wallmann
Der Hessische Minister des Innern
Milde