Versionsverlauf

§ 6 BannMG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
BannMG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-12

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch § 6 des Gesetzes i.d.F. vom 22. März 2023 (GVBl. S. 150)

Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Wiesbaden, den 25. Mai 1990

Der Hessische Ministerpräsident
Dr. Wallmann

Der Hessische Minister des Innern
Milde