Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)

Bibliographie

Titel
Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
Amtliche Abkürzung
BauGB-AV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
361-124

Vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602, 701) (2)

Aufgrund

  1. 1.

    des § 199 Abs. 2 und des § 212 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

  2. 2.

    des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295),

  3. 3.

    des § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten vom 3. April 1998 (GVBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622),

  4. 4.

    des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), und

  5. 5.

    des § 1 des Gesetzes über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Wertgutachten nach dem Siebenten Teil des Bundesbaugesetzes vom 13. März 1972 (GVBl. I S. 73)

verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Öffentliche Immobilienwertermittlung
Erster Abschnitt
Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
Bildung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte1
Zusammensetzung des Gutachterausschusses2
Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses3
Vertretung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses4
Pflichten der Mitglieder des Gutachterausschusses5
Abberufung und Beendigung der Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses6
Zweiter Abschnitt
Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
Aufgaben des Gutachterausschusses7
Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses8
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses9
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses10
Dritter Abschnitt
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Bildung der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse11
Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse12
Vierter Abschnitt
Verfahren der Gutachterausschüsse
Örtliche Zuständigkeit der Gutachterausschüsse13
Gutachten14
Inhalt und Führung der Kaufpreissammlung15
Zugang zur Kaufpreissammlung16
Bodenrichtwerte17
Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten18
Generalisierte Bodenwerte19
Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall20
Beschlussfassung des Gutachterausschusses21
Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle22
Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses23
Fünfter Abschnitt
Pflichten und Aufsicht
Übermittlung von Daten der Flurbereinigungsbehörden24
Aufsicht über die Gutachterausschüsse, ihre Geschäftsstellen und die Zentrale Geschäftsstelle25
Zweiter Teil
Städtebaurecht
Widerspruchsverfahren bei der Umlegung und der vereinfachten Umlegung26
Zuständigkeiten27
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten29

Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung von Vorschriften zur öffentlichen Immobilienwertermittlung vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258)

Nach Artikel 13 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) bleibt die Befugnis der zuständigen Stelle, diese Rechtsverordnungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt, soweit durch dieses Gesetz Rechtsverordnungen geändert werden.