Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)

Bibliographie

Titel
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Amtliche Abkürzung
StrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
90-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, 2004 S. 140) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 749)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18, 19 und 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
Einteilung der öffentlichen Straßen3
Ortsdurchfahrten4
(weggefallen)5
Widmung6
Umstufung7
Einziehung8
Entscheidung über Widmung, Umstufung und Einziehung in der Planfeststellung8a
Sicherheitsvorschriften9
Zweiter Teil
Straßenbaulast und Eigentum
Straßenbaulast10
Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen und Kreisstraßen11
Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten12
Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen13
Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen14
Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen15
Verpflichtungen Dritter16
Wechsel der Straßenbaulast17
Ausübung der Eigentumsrechte 18
Bepflanzungen an Straßen18a
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung18b
Grundbuchberichtigung und Vermessung19
Dritter Teil
Gemeingebrauch, Sondernutzung und Nutzung nach bürgerlichem Recht
Gemeingebrauch20
Sondernutzung21
Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing22
Sondernutzung an Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen23
Zufahrten24
Unterbrechung von Zufahrten25
Gebühren für Sondernutzungen26
Vergütung von Mehrkosten27
Nutzung nach bürgerlichem Recht28
Vierter Teil
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen
Anbauverbote29
Anbaubeschränkungen30
Baubeschränkung bei geplanten Straßen31
Entschädigung für Anbauverbote und Anbaubeschränkungen32
Schutzmaßnahmen33
Fünfter Teil
Kreuzungen und Umleitungen
Kreuzungen und Einmündungen34
Bau und Änderung von Kreuzungen35
Kreuzungen mit Gewässern35a
Unterhaltung von Kreuzungen36
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern36a
Verordnungen36b
Sicherung von Kreuzungen37
Umleitungen38
Sechster Teil
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignung
Planungen39
Vorarbeiten und Schlussvermessung39a
Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung40
Anhörungsverfahren40a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung40b
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung40c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens40d
Veröffentlichung im Internet40e
Projektmanager40f
Rechtsbehelfe40g
(gestrichen)41
Veränderungssperre, Planungsgebiete und Vorkaufsrecht42
Vorzeitige Besitzeinweisung43
Enteignung und Entschädigung44
Sonstige Entschädigungsfeststellungen44a
Siebenter Teil
Reinigung und Bezeichnung der Straßen
Straßenreinigung45
Verunreinigung von Straßen46
Straßennamen und Hausnummern47
Achter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten
Straßenaufsicht48
Straßenaufsicht über Kreise und Gemeinden49
Straßenaufsicht über andere Träger der Straßenbaulast50
Ausbauvorschriften51
Behörden nach diesem Gesetz52
Verwaltung der Kreisstraßen53
Verwaltung der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen54
Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz55
Neunter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten56
Vorhandene öffentliche Straßen (Übergangsvorschrift zu den §§ 2 und 3)57
(weggefallen)58
(weggefallen)59
Übernahme von Brücken (Übergangsvorschrift zu den §§ 11, 12 und 16)60
Eigentumsübergang (Übergangsvorschrift zu § 17)61
Sondernutzung (Übergangsvorschrift zu den §§ 21 ff.)62
(gestrichen)63
(gestrichen)64
Heranziehung von Anliegerinnen und Anliegern zur Straßenreinigung und deren Kosten (Übergangsvorschrift zu § 45)65
Aufhebung von Vorschriften66
In-Kraft-Treten67

Gemäß § 2 Nummer 3 der Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 850) werden die Zuständigkeiten, die dem Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, den Katasterämtern und den Vermessungs- und Katasterbehörden zugewiesen worden sind, auf das Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen.