§ 8 BUrlG - Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Bibliographie
- Titel
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- BUrlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-4
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.