§ 10 BUrlG - Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Bibliographie
- Titel
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- BUrlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-4
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.