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Art. 19 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-K

(1) Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik kann erweitert werden durch:

  1. 1.

    das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder

  2. 2.

    das Studium eines Unterrichtsfachs oder

  3. 3.

    das Studium

    1. a)

      der Didaktik der Grundschule oder

    2. b)

      der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.

Es kann nur das Studium gewählt werden, das nicht schon nach Art. 13 Nr. 3 Teil des Studiums ist.

(2) Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 ist über Absatz 1 hinaus auch durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt möglich.