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Art. 19 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-UK

(1) Das Studium für das Lehramt an Sonderschulen kann erweitert werden durch:

  1. 1.

    das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder

  2. 2.

    das Studium eines Unterrichtsfachs oder

  3. 3.

    das Studium

    1. a)

      der Didaktik der Grundschule oder

    2. b)

      der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.

Es kann nur das Studium gewählt werden, das nicht schon nach Art. 13 Nr. 3 Teil des Studiums ist.

(2) Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 ist über Absatz 1 hinaus auch durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt möglich.