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Anlage 17 LWO - Anlage 17
(zu § 68 Abs. 4)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
111-1-1-I
WahlkreisBriefwahlvorstand (Name oder Nummer)
StimmkreisFür die Gemeinden
(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein
gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)
Gemeinde
Landkreis
Zutreffendes bitte ankreuzen |X|
oder in Druckschrift ausfüllen
WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl
zur LANDTAGSWAHL am ___________
Diese Wahlniederschrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.
1.Wahlvorstand
Zur Landtagswahl waren vom Briefwahlvorstand erschienen:
FamiliennameVornameFunktion
1.als Wahlvorsteher
2.als stellvertretender Wahlvorsteher und Beisitzer
3.als Schriftführer und Beisitzer
4.als stellvertretender Schriftführer und Beisitzer
5.als Beisitzer
6.als Beisitzer
7.als Besitzer
8,als Beisitzer
9.als Beisitzer
An Stelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstands ernannte der Wahlvorsteher die folgenden Stimmberechtigten zu Mitgliedern des Wahlvorstands:
FamiliennameVornameFunktionUhrzeit
1.
2.
3.
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
FamiliennameVornameAufgabe
1.
2.
3.
2.Zulassung der Wahlbriefe
2.1Hinweis auf Verpflichtung des Wahlvorstands - Auflegung des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung
Der Wahlvorsteher eröffnete das Wahlgeschäft damit, dass er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Je eine Textausgabe des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung lag im Auszählungsraum vor.
Zeitpunkt des Zusammentretens des Wahlvorstands:
____ Uhr ___ Minuten
2.2Wahlurne
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne
|_|versiegelt.
|_|verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.
2.3Wahlbriefe und Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine
Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von der Gemeinde
ggf. geordnet nach den auf Seite 1 dieser Niederschrift angegebenen Gemeinden,
________ Wahlbriefe,
|_|eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind,
|_|___________ Verzeichnis(se) der für ungültig erklärten Wahlscheine,
|_|_____________ Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis(sen),
übergeben worden sind.
2.4Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe
2.4.1Ein Beisitzer öffnete die Wahlbriefe einzeln und nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und die Wahlumschläge und übergab sie dem Wahlvorsteher. War der Wahlschein in einem Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine nicht aufgeführt und wurden sonst gegen den Wahlbrief keine Bedenken erhoben, legte der Wahlvorsteher die Wahlumschläge - getrennt nach Landtagswahl und Bezirkswahl - ungeöffnet in die hierfür bestimmten Wahlurnen, nachdem der Schriftführer die Stimmabgabe durch Ankreuzen der Kästchen (L für die Landtagswahl, B für die Bezirkswahl) auf dem Wahlschein vermerkt hatte. Die Wahlscheine wurden gesammelt.
2.4.2|_|Es wurden keine weiteren Wahlbriefe überbracht.
|_|Ein Beauftragter der Gemeinde überbrachte um __________ Uhr ________ Minuten weitere Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde noch vor Ablauf der Wahlzeit eingegangen waren. Sie wurden entsprechend 2.4.1 behandelt.+_______ Wahlbriefe
2.4.3Die Gesamtzahl der zur Auswertung vorgelegten Wahlbriefe betrug demnach_______ Wahlbriefe
2.5Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen
2.5.1|_|Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.
|_|Es wurden gegen insgesamt _________ Wahlbriefe Bedenken erhoben.
2.5.1.1Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen
________Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen ist,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Wahlumschlag beigefügt war,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Wahlumschlag verschlossen war,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Wahlumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil kein amtlicher Wahlumschlag benutzt worden war,Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe, weil ein Wahlumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.Wahlbriefe Nr.
bis Nr.
_________
_________
________Wahlbriefe insgesamt.
____________________________
2.5.1.2Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands ________ Wahlbriefe zugelassen und entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser nach Auswertung der Landtagswahl der Wahlniederschrift Bezirkswahl beigefügt.
2.5.2Die zurückgewiesenen Wahlbriefe (Wahlbriefe nach 2.5.1.1) wurden
samt Inhalt ausgesondert,
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,
wieder verschlossen,
fortlaufend nummeriert,
von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später der Wahlniederschrift Bezirkswahl beigefügt.
Die Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4 Kennbuchstabe B "Wähler" oder C "ungültige Stimmen" einzutragen.
3.Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
3.1Vorbereitung
Nachdem alle nicht beanstandeten Wahlumschläge ungeöffnet in die Wahlurne gelegt und die ggf. von der Gemeinde gemäß 2.4.2 überbrachten Wahlbriefe verarbeitet worden waren, öffnete der Wahlvorsteher um _____ Uhr ____ Minuten
die Wahlurne und entnahm daraus die weißen Wahlumschläge. Er überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
Bitte nicht ausfüllen
StimmkreisGemeindeStimmbezirk
1-34-910-13
3.2Ermittlung der Zahl der Wähler
3.2.1Die Wahlumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab _______ Wahlumschläge.
Übertrag dieser Zahl in Abschnitt 4.1 unter B Wähler
Bitte nicht ausfüllenBitte ausfüllen
3.2.2Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen (Kästchen L) wurden gezählt. Die Zählung ergabGemeindeStimmabgabeverm. Anzahl
14-1617-20
für die Gemeinde_______________
für die Gemeinde_______________
für die Gemeinde_______________
für die Gemeinde_______________
Stimmabgabevermerke insgesamt
3.3Kontrolle
Die Zahl für die Wahlumschläge (3.2.1) stimmt mit der Zahl für die Stimmabgabevermerke (3.2.2)
|_|überein,
|_|aus folgenden Gründen nicht überein:
___________________________________________________________
___________________________________________________________
___________________________________________________________
3.4Öffnen der Wahlumschläge, Entnahme der Stimmzettel und Sortieren der kleinen Stimmzettel "A. Stimmkreisbewerber" und der großen Stimmzettel "B. Wahlkreisbewerber"
Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Wahlumschläge, entnahmen die Stimmzettel und bildeten folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:
a)kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,
b)ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,
c)kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,
d)große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,
e)ungekennzeichnete große Stimmzettel,
f)große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
g)Wahlumschläge, die keinen, nur einen oder mehrere gleichartige Stimmzettel enthielten.
3.5Behandlung der ungekennzeichneten kleinen und großen Stimmzettel (siehe 3.4 Buchst. b und e)
Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie, getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen gesonderten Stapel.Zahl der ungekennzeichneten
kleinen ___________
großen ____________
Stimmzettel
3.6Behandlung der Wahlumschläge, die keinen, nur einen oder mehrere gleichartige Stimmzettel enthielten (siehe 3.4 Buchst. g)
Der Wahlvorsteher prüfte den Stapel mit den Wahlumschlägen nach 3.4 Buchst. g, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden.
Stellte sich heraus, dass ein Wahlumschlag keinen Stimmzettel enthielt, wurde auf dem Wahlumschlag "leer" vermerkt. Enthielt der Wahlumschlag nur einen Stimmzettel, so wurde auf dem Wahlumschlag nach Entnahme des Stimmzettels vermerkt "kleiner Stimmzettel fehlt" oder "großer Stimmzettel fehlt". Die so gekennzeichneten Umschläge wurden fortlaufend nummeriert und von einem Beisitzer verwahrt. Sie wurden bei der Ermittlung der ungültigen Stimmen berücksichtigt (siehe 3.8.3). Die entnommenen Stimmzettel wurden zu den Stapeln nach 3.4 Buchst. a bis f gelegt.
Stellte sich heraus, dass ein Wahlumschlag mehrere gleichartige Stimmzettel enthielt, wurden die Stimmzettel fest (geheftet oder mit Klebeband) miteinander verbunden und zu den Stapeln mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben (vgl. 3.4 Buchst. c oder f), gelegt.
3.7Behandlung der Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben
(siehe 3.4 Buchst. c und f)
Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; der Wahlvorstand fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss, für welche Wahlkreisliste oder welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde, vermerkte der Wahlvorsteher auf der Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.Zahl der beschlussmäßig behandelten
kleinen _____________
großen ______________
Stimmzettel
Die Stimmzettel wurden daraufhin gesondert zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) oder zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen (siehe 3.5) gelegt, sodass sie später der Wahlniederschrift beigefügt werden konnten.
3.8Zählen der Stimmzettel
3.8.1Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinander je die Zahl der gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln "A. Stimmkreisbewerber" (= Erststimmen) nach Wahlkreisvorschlägen und die Zahl der ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln. Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte der Eintrag in Abschnitt 4.2, stimmte es nicht überein, wurde der Zählvorgang wiederholt.Die Ergebnisse wurden in Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2 usw., C, Spalte Erststimmen, eingetragen.
3.8.2In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des Wahlvorstehers je die Zahl der gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln "B. Wahlkreisbewerber" (= Zweitstimmen), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl der ungültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln gezählt.Die Ergebnisse wurden in Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2 usw., C, Spalte Zweitstimmen, eingetragen.
3.8.3Beim Zählen der ungültigen Stimmen wurde leere Wahlumschläge als zwei ungültige Stimmen (eine als ungültige Erststimme und eine als ungültige Zweitstimme) gewertet. Enthielt der Wahlumschlag nur einen Stimmzettel, so wurde dies als eine ungültige Stimme - hinsichtlich des fehlenden Stimmzettels - gewertet.
3.9Erste Schnellmeldung
Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und sofort der Gemeinde gemeldet.Ausfüllen des Wahlvordrucks "Erste Schnellmeldung"
3.10Auszählen der großen Stimmzettel nach Bewerbern
Für die Auszählung nach Bewerbern wurden
|_|zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitgliedern) gebildet. Die Beisitzer, die die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der Reihenfolge der Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter.
|_|drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitgliedern) gebildet. Die Beisitzer, die die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der Reihenfolge der Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus den Wahlkreislisten oder für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines besonderen Bewerbers oder durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.Übertrag der Zahlen aus den Zähllisten in Abschnitt 4.2 F dieser Niederschrift
Jeweils ein Beisitzer oder eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in der Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wiederholte den Aufruf. Jeweils ein weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung der Zählliste.
Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.2 F in der Zeile "Zweitstimmen insgesamt" jeweils vermerkte Zahl stimmt mit der entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.2 D, Spalte "Zweitstimmen" überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde der Auszählungsvorgang wiederholt.Vergleich der Zweitstimmenzahlen von Abschnitt 4.2 F mit Abschnitt 4.2 D 1, D 2 usw.
3.11Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich bekannt gegeben.
Bitte nicht ausfüllen
1
StimmkreisGemeindeStimmbezirkArt
1-34-910-1314
4.Wahlergebnis
KennbuchstabeBezeichnungAnzahl
4.1 WÄHLER (siehe 3.2)
BWähler07
4.2 STIMMEN (siehe 3.8 und 3.10)
Wahlkreisvorschlag
Nr.Kurzbezeichnung der Partei oder WählergruppeErststimmenZweitstimmen
D 111141
D 221242
D 331343
D 441444
D 551545
D 661646
D 771747
D 881848
D 991949
D 10102050
D 11112151
D 12122252
D 13132353
D 14142454
D 15152555
D 16162656
D 17 usw.172757
DGültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.) 3060
CUngültige Stimmen (ohne Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe nach Nr. 2.5) 3161
EAbgegebene Stimmen zusammen (D + C) 3262
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber
Ordnungs-
nummer
Zweit-
stimmen
Ordnungs-
Nummer
Zweit-
stimmen
Ordnungs-
nummer
Zweit-
stimmen
Ordnungs-
nummer
Zweit-
stimmen
1234
Wahlkreisvorschlag Nr. 1143**) Die Nummer des
(Kurzbezeichnung: _________) **) 128144Stimmkreisbewerbers
100 * 114129145ist zu streichen.
101115130146Unter dieser Nummer
102116131147darf kein Eintrag
103117132148erfolgen.
104118133149
105119134150
106120135151
107121136152
108122137153
109123138154Summe aus
110124139155Sp. 1: _________
111125140156Sp. 2: _________
112126141157Sp. 3: _________
113127142158Sp. 4: _________
zus._____ zus._____zus._____zus._____
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4):__________ x)
x) Vgl. Abschnitt 4.2 D 1, Spalte Zweitstimmen
*) ohne Kennzeichnung eines besonderen Bewerbers oder mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb der Wahlkreisliste
Wahlkreisvorschlag Nr. 2 usw.243
(Kurzbezeichnung: _________) **) 228244**) Die Nummer des
200 *214229245Stimmkreisbewerbers
201215230246ist zu streichen.
202216231247Unter dieser Nummer
203217232248darf kein Eintrag
204218233249erfolgen.
205219234250
206220235251
207221236252
208222237253
209223238254Summe aus
210224239255Sp. 1: _________
211225240256Sp. 2: _________
212226241257Sp. 3: _________
213227242258Sp. 4: _________
zus._____zus._____zus._____zus._____
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4):__________ x)
x) Vgl. Abschnitt 4.2 D 2, Spalte Zweitstimme
*) ohne Kennzeichnung eines besonderen Bewerbers oder mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb der Wahlkreisliste
5.Abschluss
5.1Besondere Vorfälle
|_|Während des Wahlgeschäfts ereigneten sich keine besonderen Vorfälle.
|_|Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten, wurden Niederschriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.Anlagen Nr. ___________
5.2Anwesenheit des Wahlvorstands
Während der Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.3Öffentlichkeit des Wahlgeschäfts
Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.4Unterschriften der Mitglieder des Wahlvorstands
5.4.1Vorstehende Niederschrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitgliedern des Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.
1. Der WahlvorsteherDie übrigen Beisitzer
____________________________4. _________________________Unterschriften der Mitglieder des Wahlvorstands
2. Der Stellvertreter5. _________________________
____________________________6. _________________________
3. Der Schriftführer7. _________________________
____________________________8. _________________________
9. _________________________
5.4.2Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands
___________________________________________________________
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
___________________________________________________________
___________________________________________________________
___________________________________________________________
(Angabe der Gründe)
5.5Ordnen und Verpacken der Wahlunterlagen
Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte der Wahlvorsteher je für sich die folgenden Unterlagen, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind:
a)die kleinen Stimmzettel mit gültigen Stimmen
(A. Stimmkreisbewerber), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,
b)die großen Stimmzettel mit gültigen Stimmen
(B. Wahlkreisbewerber), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,
c)die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,
d)die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,
e)die durchnummerierten Wahlumschläge, bei denen der Vermerk "kleiner Stimmzettel fehlt", "großer Stimmzettel fehlt" oder "leer" angebracht ist,
f)die eingenommenen Wahlscheine(1) .
Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Briefwahlvorstands und der Inhaltsangabe versehen.
5.6Übergabe der Wahlverhandlungen
Dem Beauftragten der Gemeinde wurden übergeben:Übergabe:
a)diese Wahlniederschrift mit Anlagen (zurückgewiesene Wahlbriefe(1), beschlussmäßig behandelte Wahlscheine nicht zurückgewiesener Wahlbriefe(1) , beschlussmäßig behandelte Stimmzettel, Zähllisten, evt. Niederschriften über besondere Vorkommnisse), in der dafür vorgesehenen Versandtasche, Tag: ______________
Uhrzeit: __________
b)das (die) Verzeichnis(se) der für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind(1) ,
c)die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,
d)die Wahlurne - ggf. mit Schloss und Schlüssel (2) ,
e)die sonst von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände(1) ,
f)die Wahlumschläge und Wahlbriefumschläge, die nicht der Wahlniederschrift beigelegt werden.
Ordnungsgemäß übergeben vom
Wahlvorsteher:
Vom Beauftragten nach Prüfung auf
Vollständigkeit übernommen:
____________________________________________________

(1) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl. Die Unterlagen müssen noch für die Auswertung der Bezirkswahl zur Verfügung stehen.

(1) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl. Die Unterlagen müssen noch für die Auswertung der Bezirkswahl zur Verfügung stehen.

(1) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl. Die Unterlagen müssen noch für die Auswertung der Bezirkswahl zur Verfügung stehen.

(1) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl. Die Unterlagen müssen noch für die Auswertung der Bezirkswahl zur Verfügung stehen.

(2) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl, wenn für die Landtags- und Bezirkswahl eine gemeinsame Wahlurne verwendet wurde.

(1) Amtl. Anm.:

Gilt nicht für die Auswertung der Landtagswahl. Die Unterlagen müssen noch für die Auswertung der Bezirkswahl zur Verfügung stehen.