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  • ab 23.09.2003 (aktuelle Fassung)

§ 3 VOL/B - Ausführungsunterlagen

Bibliographie

Titel
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Amtliche Abkürzung
VOL/B
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN
  1. 1.

    Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.

  2. 2.

    1Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. 2Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.