§ 1 VOL/B - Art und Umfang der Leistungen
Bibliographie
- Titel
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Amtliche Abkürzung
- VOL/B
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
- 1.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
- 2.
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
- a)
die Leistungsbeschreibung
- b)
Besondere Vertragsbedingungen
- c)
etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
- d)
etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
- e)
etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
- f)
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).