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  • ab 23.09.2003 (aktuelle Fassung)

§ 1 VOL/B - Art und Umfang der Leistungen

Bibliographie

Titel
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Amtliche Abkürzung
VOL/B
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN
  1. 1.

    Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.

  2. 2.

    Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander

    1. a)

      die Leistungsbeschreibung

    2. b)

      Besondere Vertragsbedingungen

    3. c)

      etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen

    4. d)

      etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen

    5. e)

      etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen

    6. f)

      die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).