Anlage 17b LWO - Wahlniederschrift (Gemeinsame Briefwahl) Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen - Niederschrift mit Ergänzung (Unionsbürger) -

Bibliographie

Titel
Bremische Landeswahlordnung
Redaktionelle Abkürzung
LWO,HB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
111-a-2

Anlage 17b
(zu § 87a)

Wahlbereich Bremen
Wahlbezirk Nr.: ...................
BürgerschaftswahlDiese Wahlniederschrift ist auf der letzten Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
am ...............
1.Wahlvorstand
Zu der Bürgerschaftswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:
FamiliennameVornameFunktion
1.........................................als Wahlvorsteher
2.........................................als stellvertretender Wahlvorsteher
3.........................................als Schriftführer
4.........................................als Beisitzer
5.........................................als Beisitzer
6.........................................als Beisitzer
7.........................................als Beisitzer
An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 1) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:
FamiliennameVornameUhrzeit
1.............................................................
2.............................................................
3.............................................................
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
FamiliennameVornameAufgabe
1.............................................................
2.............................................................
3.............................................................
2.Zulassung der Wahlbriefe
2.1Der Wahlvorsteher eröffnete die Verhandlung um .......... Uhr damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Bremischen Wahlgesetzes und der Landeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne verschlossen - versiegelt 1); der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung 1).
2.3Der Wahlvorstand stellte weiter fest, daß ihm von der Gemeindebehörde
.........gemeinsame Wahlbriefe übergeben worden sind
(Zahl)
-und eine Mitteilung, daß keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist 1)
-und .........Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten
(Zahl)
Wahlscheine - sowie.........Nachtrag/Nachträge zu diesem/n
(Zahl)
Verzeichnis/Verzeichnissen - übergeben worden ist/sind. - Die darin aufgeführten gemeinsamen Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Wahlvorstand zur Beschlußfassung vorgelegt (siehe Abschnitt 2.6 der Wahlniederschrift). 1)
2.4Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die gemeinsamen Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den gemeinsamen Wahlschein und den blauen bzw. grünen Wahlumschlag für die Bürgerschaftswahl und übergab beide dem Wahlvorsteher. Nachdem weder der Wahlschein noch der blaue bzw. grüne Wahlumschlag zu beanstanden war, wurde der blaue bzw. grüne Wahlumschlag ungeöffnet in die gemeinsame Wahlurne gelegt. Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe für die Bürgerschaftswahl von deutschen Wählern im Kästchen BÜ des gemeinsamen Wahlscheines, von Unionsbürgern im Kästchen EU des gemeinsamen Wahlscheines. Die Wahlscheine wurden gesammelt.
2.5Ein Beauftragter der Gemeindebehörde überbrachte um ............ Uhr
weitere .........gemeinsame Wahlbriefe, die am Wahltage bei dem
(Zahl)
zuständigen Zustellpostamt/bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluß der Wahlzeit eingegangen waren. 2)
2.6Wurden gegen Beschaffenheit oder Inhalt eines gemeinsamen Wahlbriefes Bedenken hinsichtlich seiner Zulassung für die Bürgerschaftswahl oder für die Beiratswahl oder für beide Wahlen erhoben, so beschlossen die Wahlvorstände zugleich über die Zulassung oder Zurückweisung des gemeinsamen Wahlbriefes für die Bürgerschaftswahl und/oder die Beiratswahl.
Hinsichtlich der Bürgerschaftswahl wurden keine 1) - insgesamt ......... 1) - gemeinsame(n) Wahlbriefe beanstandet.
Davon wurden durch Beschluß zurückgewiesen
......Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,
......Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein blauer bzw. grüner Wahlumschlag für die Bürgerschaftswahl beigefügt war,
......Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der blaue bzw. grüne Wahlumschlag für die Bürgerschaftswahl verschlossen war,
......Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere blaue bzw. grüne Wahlumschläge für die Bürgerschaftswahl, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthalten hat,
......Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
......Wahlbriefe, weil kein amtlicher Wahlumschlag für die Bürgerschaftswahl benutzt worden war,
......Wahlbriefe, weil ein Wahlumschlag für die Bürgerschaftswahl benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.
Zusammen:.........gemeinsame Wahlbriefe.
(Zahl)
Sie wurden samt Inhalt, soweit dieser nicht der weiteren Auswertung hinsichtlich der Beiratswahl zuzuführen war, ausgesondert,
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund für die Bürgerschaftswahl versehen,
wieder verschlossen,
fortlaufend numeriert und
dieser Wahlniederschrift beigefügt.
Nach besonderer Beschlußfassung wurden hinsichtlich der Bürgerschaftswahl .......... gemeinsame Wahlbriefe zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War Anlaß der Beschlußfassung der gemeinsame Wahlschein, so wurde er dieser Wahlniederschrift beigefügt.
3.Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1Nachdem alle bis 18 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Wahlumschläge entnommen und in die gemeinsame Wahlurne gelegt worden waren, wurde dje Wahlurne um .............. Uhr geöffnet. Die Wahlumschläge für die Bürgerschaftswahl (blau und grün) und für die Beiratswahl (gelb) wurden entnommen und nach ihrer Farbe getrennt gelegt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, daß die Wahlurne leer war.
3.2Sodann wurden die blauen, grünen und gelben Wahlumschläge ungeöffnet gezählt.
a)Die Zählung der blauen Wahlumschläge für die Bürgerschaftswahl ergab ........Wahlumschläge
(= Wähler |B|; zugleich |B 1|).
Danach wurden alle auf den gemeinsamen Wahlscheinen eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.
b)Die Zählung im Kästchen BÜ der gemeinsamen Wahlscheine ergab ........Vermerke.
|_| 3)Die Zahl der blauen Wahlumschläge unter a) und der Vermerke unter b) stimmte überein.
|_| 3)Die Zahl der blauen Wahlumschläge unter a) und der Vermerke unter b) stimmte nicht überein.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
...........................................................
...........................................................
...........................................................
c)Nachdem die Zahl der gelben Wahlumschläge für die Beiratswahl und die Zahl der auf gemeinsamen Wahlscheinen im Kästchen BE vermerkten Stimmabgaben in Abschnitt 3.2 der Wahlniederschrift über die Beiratswahl eingetragen worden war, wurden die gelben Wahlumschläge in die Wahlurne zurückgelegt. Sodann wurde die Wahlurne wieder verschlossen - versiegelt 1); der Wahlvorsteher nahm denSchlüssel in Verwahrung 1).
d)Die Zahl der grünen Wahlumschläge und die Zahl der auf gemeinsamen Wahlscheinen im Kästchen EU vermerkten Stimmabgaben wurde in Abschnitt 3.2 der anliegenden Ergänzung zur Wahlniederschrift (Unionsbürger) eingetragen.
3.3Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe |B| der Wahlniederschrift.
3.4Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die blauen Wahlumschläge für die Bürgerschaftswahl, nahmen die blauen Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:
3.4.1a)Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge,
b)einen Stapel aus den leeren Wahlumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln 1).
Wahlumschläge und Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gaben, und Wahlumschläge, die mehrere Stimmzettel enthielten, und über die später vom Wahlvorstand Beschluß zu fassen war, wurden ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher hierzu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen 1).
3.4.2Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleichlautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen abgegeben worden sind. - Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlaß zu Bedenken gaben, wurden den ausgesonderten Wahlunterlagen beigefügt 1).
Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Wahlumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, daß die Stimme ungültig ist 1).
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die zu a) - und b) 1) - gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.3Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:
|_| 3)Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.
|_| 3)Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.4Zum Schluß entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen 1).
3.4.5Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
b)die leer abgegebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel 1),
c)die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten und
die Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln 1),
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in c) bezeichneten Wahlumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ........ bis ........ beigefügt 1).
3.6Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
4.Wahlergebnis der Bürgerschaftswahl
      |Kennbuchstaben für die Zahlenangaben| 4)
|B| = Wähler insgesamt (zugleich |B 1|) =
Ergebnis der Briefwahl 5)
ZS IZS IIinsgesamt
|C| Ungültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den WahlvorschlagXXX
|D 1| 1. ....................
|D 2| 2.....................
|D 3| 3.....................
(Kurzbezeichnung der Partei oder Wählervereinigung - laut Stimmzettel -) usw.
|D| Gültige Stimmen insgesamt
5.Abschluß der Wahlergebnisfeststellung
5.1Bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: 1)
.................................................................
.................................................................
Der Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 1)
.................................................................
.................................................................
5.2Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes .........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung 6) der Stimmen, weil
.................................................................
.................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für die Briefwahl wurde
|_| 3)mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
|_| 3)berichtigt 7)
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch
- durch ......................................- 1) an den
(Angabe der Übermittlung)
Wahlbereichsleiter übermittelt.
5.4Während der Zulassung der Wahlbriefe waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
Ort und Datum
Die übrigen Beisitzer
Der Wahlvorsteher
Der Stellvertreter
Der Schriftführer
5.7Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes...........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 1)
..................................................................
..................................................................
(Angabe der Gründe)
5.8Nach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:
a)Ein Paket mit den blauen, nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen Stimmzetteln,
b)ein Paket mit den ungekennzeichneten blauen Stimmzetteln 1),
c)ein Paket mit den leer abgegebenen blauen Wahlumschlägen 1) sowie
d)ein Paket mit den eingenommenen gemeinsamen Wahlscheinen.
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlbezirks sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am ............................... , .................. Uhr, übergeben
-diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
-die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
-das/die Verzeichnis(se) der für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, daß Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind 1),
-die Wahlurne - mit Schloß und Schlüssel 1) - sowie
-alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Wahlvorsteher
..................................
___________________________________________________________________
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen
am .................... , .............. Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
...........................................................
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Achtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
_____________________
1)Nichtzutreffendes streichen.
2)Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugeteilt wurden.
3)Zutreffendes ankreuzen.
4)Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Briefwahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.
5)Summe |C| + |D| muß mit |B| übereinstimmen.
6)Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.
7)Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.

noch Anlage 17b
(zu § 87a)

Wahlbereich Bremen
Wahlbezirk Nr.: ...................
UnionsbürgerDiese Wahlniederschrift ist auf der letzten Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.
Ergänzung zur Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
am ...............
3.Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1Der Wahlvorstand des obengenannten Briefwahlbezirks stellte weiter fest:
3.2a)Die Zählung der grünen Wahlumschläge für die Bürgerschaftswahl ergab ........Wahlumschläge
(= Wähler |B|; zugleich |B 1|).
b)Die Zählung im Kästchen EU der gemeinsamen Wahlscheine ergab ........Vermerke.
|_| 1)Die Zahl der grünen Wahlumschläge unter a) und der Vermerke unter b) stimmte überein.
|_| 1)Die Zahl der grünen Wahlumschläge unter a) und der Vermerke unter b) stimmte nicht überein.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
...........................................................
...........................................................
...........................................................
5.Abschluß der Wahlergebnisfeststellung
5.6Vorstehende Ergänzung zur Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
Ort und Datum
Die übrigen Beisitzer
Der Wahlvorsteher
Der Stellvertreter
Der Schriftführer
5.7Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes...........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 2)
..................................................................
..................................................................
(Angabe der Gründe)
5.8Sodann wurden alle grünen Wahlumschläge in einem Paket verpackt 3).
Das Paket wurde versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlbezirks sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am ............................... , .................. Uhr, übergeben
-diese Ergänzung der Wahlniederschrift
-das Paket wie in Abschnitt 5.8 beschrieben 2).
Der Wahlvorsteher
..................................
___________________________________________________________________
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde würde diese Ergänzung der Wahlniederschrift mit dem Paket 2)
am .................... , .............. Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
...........................................................
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Achtung: Es ist sicherzustellen, daß diese Ergänzung der Wahlniederschrift sowie das Paket mit den grünen Wahlumschlägen Unbefugten nicht zugänglich sind.
____________________
1)Zutreffendes ankreuzen.
2)Nichtzutreffendes streichen.
3)Wenn im Briefwahlbezirk keine grünen Umschläge abgegeben worden sind, ist der Abschnitt 5.8 zu streichen.